Wer macht was?
Im Jahr 2022 wird die Grundsteuer in ganz Deutschland neu berechnet. Alle Bundesländer haben sich inzwischen für eine Berechnungs-Methode entschieden. Sie wenden entweder das vom Bundesfinanzministerium entwickelte „Bundesmodell“ an oder ein eigenes Modell (siehe Deutschlandkarte). Größter Unterschied: Das Bundesmodell erfordert eine komplette Neubewertung der Immobilie. Gerechnet wird dafür mit Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Immobilienart, statistischer Nettokaltmiete, Gebäudefläche und Mietniveaustufe. Steigende Bodenpreise können also ab 2025 vielerorts höhere Grundsteuerbewertungen auslösen. Für Baden-Württemberg gilt dies besonders: Abweichend vom „Bundesmodell“ werden in Baden-Württemberg nur Grundstücksfläche und Bodenrichtwert für die steuerliche Bewertung herangezogen. Die Art der Bebauung ist unerheblich. Alle anderen vom Bundesmodell abweichenden Länder verwenden wertunabhängige feste Rechengrößen, berücksichtigen aber in begrenztem Umfang auch die Lage der Immobilie. Eine komplette Bewertung der Immobilie ist in diesen sog. „Flächenmodellen“ nicht erforderlich. Bild
Es kann teuer werden!
Für alle Bundesländer gilt: Die Höhe des Hebesatzes legen die Kommunen weiterhin selbst fest. Der Hebesatz der Gemeinde bestimmt als Prozentsatz am Ende der Berechnung die tatsächliche Höhe der zu zahlenden Grundsteuer. In unserem Rechner können Sie als Nutzer Ihren Hebesatz selbst eingeben und variieren. Passt die Gemeinde ihren Hebesatz nicht der neuen Berechnungsmethode des Bundeslandes an, kann es zu massiven Grundsteuererhöhungen kommen. Das können Sie mit unserem Rechner an Ihrem Beispiel nachprüfen!
Den Haus & Grund Steuerrechner finden Sie hier: